Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für das Firmenvorteil-Partnerprogramm („Partnercode“)
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Stand: 01.09.2025

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln ausschließlich die Kooperation zwischen PARANJALI® (nachfolgend „Studio“) und Unternehmen (nachfolgend „Unternehmen“) im Rahmen des Firmenvorteil-Partnerprogramms mittels Partnercode. Mitgliedschaftsverträge werden ausschließlich zwischen Studio und der einzelnen Mitarbeiterin/dem einzelnen Mitarbeiter (nachfolgend „Mitglied“) geschlossen und unterliegen den separaten AGB für Mitglieder.

2. Vertragsparteien und Rollen

(1) Kooperationsvertrag: zwischen Studio und Unternehmen.
(2) Mitgliedschaftsvertrag: ausschließlich zwischen Studio und dem jeweiligen Mitglied; das Unternehmen wird nicht Vertragspartei der Mitgliedschaft.

3. Programmzweck und Leistungen

(1) Mitarbeitende des Unternehmens erhalten bei Abschluss eines regulären Jahresvertrags im Studio einen Preisnachlass von 25 % auf den jeweils regulären Mitgliedsbeitrag („Firmenkondition“).
(2) Das Programm gilt für das reguläre Training im Studio gemäß aktuellem Kursplan; keine Inhouse-Termine, keine Platzreservierung.

4. Partnercode, Nutzung und Nachweis

(1) Das Studio stellt dem Unternehmen einen individuellen Partnercode bereit.
(2) Der Partnercode ist personenbezogen zu verwenden und nicht übertragbar; eine öffentliche Verbreitung (z. B. Website, Social Media, externe Portale) ist untersagt.
(3) Beschäftigungsnachweis beim Ersttermin: z. B. Firmen-E-Mail oder geeigneter Nachweis der Unternehmenszugehörigkeit.
(4) Prüfrecht des Studios: Das Studio ist berechtigt, die Aktualität des Beschäftigungsnachweises jederzeit angemessen zu prüfen und hierfür geeignete Unterlagen (z. B. aktuelle Arbeitgeberbestätigung, Mitarbeitendenausweis oder Bestätigung über die Firmen-E-Mail-Adresse) innerhalb einer angemessenen Frist anzufordern. Wird der Nachweis trotz Aufforderung nicht fristgerecht erbracht oder ergibt die Prüfung, dass keine Unternehmenszugehörigkeit (mehr) besteht, entfällt die Firmenkondition ab dem folgenden Kalendermonat; es gilt der reguläre, nicht ermäßigte Mitgliedsbeitrag. Unrichtige Angaben berechtigen das Studio zur rückwirkenden Nachberechnung zum regulären Tarif und – in schweren Fällen – zu Maßnahmen nach § 11 (Missbrauch).

5. Startvoraussetzung (Mindestanzahl)

Das Programm startet, sobald sich mindestens 3 Mitarbeitende des Unternehmens verbindlich mit Partnercode angemeldet haben. Das Studio prüft die Anzahl über den Partnercode.

6. Rabatt, Preisbasis und Kombinierbarkeit

(1) Die Firmenkondition (−25 %) bezieht sich auf den regulären Mitgliedsbeitrag gemäß jeweils gültiger Preisliste des Studios.
(2) Die Firmenkondition ist nicht kombinierbar mit anderen Rabatten/Aktionen.
(3) Allgemeine Preis-/Leistungsanpassungen des Studios (z. B. Kursplan, Beiträge) bleiben vorbehalten; die Prozenthöhe des Firmenrabatts bleibt einheitlich.

7. Mitgliedschaft (Abschluss, Laufzeit, Regelwerk)

(1) Mitglied und Studio sind alleinige Parteien des Mitgliedschaftsvertrags.
(2) Für Abschluss, Laufzeit, Verlängerung, Kündigung, Pausierung und Zahlweise gelten die Mitglieds-AGB des Studios.

8. Kommunikation und Statusinformationen

(1) Das Studio informiert ausschließlich angemeldete Mitarbeitende per E-Mail über Status (z. B. 2/3) und Start (3/3).
(2) Das Unternehmen erhält keine automatischen Statusmeldungen.

9. Begleitregelung („Plus-One“)

Pro aktiver Mitarbeitenden-Mitgliedschaft kann eine Begleitperson (Partner:in oder Kind/Teen) mit eigener Mitgliedschaft zu denselben Konditionen starten. Der Vorteil besteht, solange die zugrundeliegende Mitarbeitenden-Mitgliedschaft aktiv ist; endet diese, kann die Begleitung zum regulären Tarif fortführen.

10. Laufzeit und Kündigung der Kooperation

(1) Die Kooperation läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
(2) Folgen der Beendigung: Bestehende Mitgliedschaftsverträge bleiben unberührt; die Firmenkondition entfällt mit Wirksamwerden der Kündigung zum Ende des betreffenden Monats. Ab dem darauffolgenden Kalendermonat wird der reguläre, nicht ermäßigte Mitgliedsbeitrag berechnet.
(3) Endet die Unternehmenszugehörigkeit eines Mitglieds, entfällt die Firmenkondition ab dem folgenden Kalendermonat; die Mitgliedschaft kann zum regulären Tarif fortgeführt werden.
(4) Rückwirkende Anpassungen erfolgen nicht; bereits fällig gewordene Beitragszeiträume bleiben unberührt.

11. Missbrauch, Sperre und Deaktivierung

(1) Missbrauch (z. B. Weitergabe des Partnercodes an Nicht-Mitarbeitende, öffentliche Verbreitung, Scheinanmeldungen) berechtigt das Studio zur Sperre/Deaktivierung des Partnercodes, zur Nachberechnung zum regulären Tarif sowie – in schweren Fällen – zur fristlosen Beendigung der Kooperation.
(2) Bei Verdachtsfällen kann das Studio eine angemessene Prüfung (z. B. erneuter Beschäftigungsnachweis) verlangen.

12. Verfügbarkeit, Kursplan, Kapazität

Training erfolgt zu den regulären Kurszeiten gemäß aktueller Planung und nach Verfügbarkeit. Das Studio kann Kurszeiten, Inhalte, Trainerbesetzungen und Raumzuteilungen angemessen anpassen, sofern der Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

13. Datenverarbeitung

(1) Das Studio verarbeitet Daten ausschließlich zur Zuordnung und Prüfung von Anmeldungen über den Partnercode sowie zur Durchführung des Programms (einschließlich des Prüfrechts nach § 4 Abs. 4).
(2) An das Unternehmen werden keine personenbezogenen Trainings- oder Vertragsdaten übermittelt.
(3) Es gilt ergänzend die Datenschutzerklärung des Studios.

14. Marken- und Kommunikationsnutzung

(1) Die Nutzung der Marken/Logos von PARANJALI® durch das Unternehmen bedarf der vorherigen Zustimmung des Studios (ausgenommen rein interne Hinweise/Ankündigungen im Unternehmen).
(2) Das Studio darf das Unternehmen als Partner benennen (Logo/Name) – vorbehaltlich schriftlicher Untersagung durch das Unternehmen.

15. Haftung

Es gelten die gesetzlichen Haftungsregelungen. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen haftet das Studio nach den gesetzlichen Vorschriften (u. a. unbeschränkte Haftung für Leben, Körper, Gesundheit sowie Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit).

16. Änderungen des Programms/der AGB

(1) Das Studio kann das Programm/diese AGB anpassen, soweit berechtigte Interessen dies erfordern und die Änderungen die Unternehmen nicht unangemessen benachteiligen.
(2) Über Änderungen wird in Textform informiert; bei wesentlich nachteiligen Änderungen besteht ein Sonderkündigungsrecht der Kooperation zum Änderungszeitpunkt.

17. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Studios; zwingende Verbrauchergerichtsstände bleiben unberührt.
(3) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein/werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle tritt die gesetzliche Regelung.